Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 08.06.2020 - 13 MN 204/20 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (2)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Keine Außervollzugsetzung der coronabedingten Schließung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bordelle in Niedersachsen bleiben weiterhin geschlossen
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 28.08.2020 - 13 MN 307/20
Abstand; Auflagen; außer Vollzug setzen; Berufsfreiheit; Bordell; Corona-Virus; …
Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat insoweit auf seine explizit zur Schließung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie der Straßenprostitution (vgl. die Vorläuferregelung in § 1 Abs. 3 Nr. 4 der (5.) Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus v. 8.5.2020 (Nds. GVBl. S. 97) in verschiedenen Änderungsfassungen) ergangenen Beschlüsse vom 9. Juni 2020 - 13 MN 211/20 - (…juris Rn. 18 ff.), vom 8. Juni 2020 - 13 MN 204/20 - (V.n.b., S. 5 ff. des Beschlussabdrucks) und vom 29. Mai 2020 - 13 MN 185/20 - (…juris Rn. 16 ff.) Bezug. - OVG Niedersachsen, 09.06.2020 - 13 MN 211/20
Corona
Nach der derzeit nur gebotenen summarischen Prüfung spricht Überwiegendes dafür, dass die in § 1 Abs. 3 Nr. 4 der Verordnung angeordnete Schließung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie der Straßenprostitution formell und materiell rechtmäßig ist (siehe auch Senatsbeschl. v. 8.6.2020 - 13 MN 204/20 -, juris, sowie v. 29.5.2020 - 13 MN 185/20 -, juris Rn. 11ff.).