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   OVG Niedersachsen, 08.06.2020 - 13 MN 204/20   

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https://dejure.org/2020,14210
OVG Niedersachsen, 08.06.2020 - 13 MN 204/20 (https://dejure.org/2020,14210)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.06.2020 - 13 MN 204/20 (https://dejure.org/2020,14210)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juni 2020 - 13 MN 204/20 (https://dejure.org/2020,14210)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Keine Außervollzugsetzung der coronabedingten Schließung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bordelle in Niedersachsen bleiben weiterhin geschlossen

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2020 - 13 MN 307/20

    Abstand; Auflagen; außer Vollzug setzen; Berufsfreiheit; Bordell; Corona-Virus;

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat insoweit auf seine explizit zur Schließung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie der Straßenprostitution (vgl. die Vorläuferregelung in § 1 Abs. 3 Nr. 4 der (5.) Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus v. 8.5.2020 (Nds. GVBl. S. 97) in verschiedenen Änderungsfassungen) ergangenen Beschlüsse vom 9. Juni 2020 - 13 MN 211/20 - (juris Rn. 18 ff.), vom 8. Juni 2020 - 13 MN 204/20 - (V.n.b., S. 5 ff. des Beschlussabdrucks) und vom 29. Mai 2020 - 13 MN 185/20 - (juris Rn. 16 ff.) Bezug.
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2020 - 13 MN 211/20

    Corona

    Nach der derzeit nur gebotenen summarischen Prüfung spricht Überwiegendes dafür, dass die in § 1 Abs. 3 Nr. 4 der Verordnung angeordnete Schließung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie der Straßenprostitution formell und materiell rechtmäßig ist (siehe auch Senatsbeschl. v. 8.6.2020 - 13 MN 204/20 -, juris, sowie v. 29.5.2020 - 13 MN 185/20 -, juris Rn. 11ff.).
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